Unsere Allgemeinen Geschäftsbedinungen
1. Allgemein
1.1 Sämtliche Lieferungen und
Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grund
nachfolgender Lieferbedingungen.
1.2 Diese Bedingungen gelten
für alle Rechtsgeschäfte mit unseren Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, wenn
nicht sofort nach der Zusendung der Auftragsbedingungen unseren
Bedingungen widersprochen wird. In jedem Fall sind die
nachstehenden Bedingungen anerkannt mit der Annahme unserer
Lieferung und Leistung, auch wenn sie nur in Teilleistungen
bestehen.
1.3 Sämtliche Aufträge und
Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Auftragnehmer; dies gilt auch für die
Aufhebung des vereinbarten Schriftformerfordernisses. Dies gilt
ebenso bei Änderungen des Inhaltes eines bereits bestehenden
(wirksamen) Vertrages.
2. Gegenstand des Vertrages
2.1. Durch diesen Vertrag
überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Durchführung
der Hausverwaltung, Hausmeister-und Reinigungsarbeiten bzw. der
im Auftrag aufgeführten Arbeiten. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, die Arbeiten sach- und fachgerecht zu
erbringen.
2.2. Der Auftragnehmer stellt
das für die Ausführung der Arbeiten erforderliche Personal. Er
verpflichtet sich, soweit wie möglich das Personal auf
Zuverlässigkeit zu überprüfen. Die Vertragspartner
verpflichten sich, jegliche Art der Abwerbung von Mitarbeitern
des anderen während der Dauer dieses Vertrages zu unterlassen
bzw. nur mit des anderen Zustimmung, die vorher eingeholt werden
muss, durchzuführen.
2.3. Der Auftragnehmer ist
dafür verantwortlich, dass die Erfüllung des Auftrages nicht
durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Ausfälle seines
Personals, soweit diese nicht auf Streik oder höhere Gewalt
zurückzuführen sind, beeinträchtigt wird. Er stellt - falls
erforderlich - Vertretungspersonal, ohne dass sich hierdurch das
vereinbarte Entgelt erhöht.
2.4. Personen oder deren
Angehörige, die der Auftragnehmer nicht mit der Leistung bzw.
Aufsicht beauftragt hat, dürfen den Leistungsbereich nicht
betreten.
2.5. Der Auftragnehmer stellt -
soweit nicht anders vereinbart - alle für die Erbringung der
Leistung benötigten Geräte und Reinigungsmaterialien. Er ist
verpflichtet, nur einwandfreie Produkte zu verwenden, die eine
Schädigung der zu reinigenden Objekte ausschließen. Soweit
erforderlich, hat der Auftraggeber für die Ausführung der
Leistungen Wasser, elektrischen Strom, verschließbare
Lagermöglichkeiten und Räume für den Aufenthalt der
Arbeitskräfte des Auftragnehmers kostenfrei zur Verfügung zu
stellen.
2.6. Die mit der Leistung bzw.
der Aufsicht beauftragten Personen ist es untersagt, Einsicht in
Schriftstücke, Akten oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers
zu nehmen. Bei Zuwiderhandlungen darf der Auftragnehmer auf
Verlangen des Auftraggebers die betreffenden Personen nicht mehr
bei diesen einsetzen.
2.7. Sollte der Auftraggeber
seinen Verpflichtungen zur Schaffung der notwendigen
Voraussetzungen für den Auftragnehmer zur Erbringung der
vereinbarten Leistung (z.B. freier Zutritt zu den Räumen lt.
Vertrag etc.) nicht erbringen, hat der Auftragnehmer einen
Unkostenerstattungsanspruch in Höhe von 25 % des im
Durchschnitt der letzten 3 Monate entsprechenden Monatsentgelts
zzgl. An- und Abfahrtskosten.
2.8. Vom Auftragnehmer sind die
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und die
Hausordnung bzw. die Betriebsordnung des Auftraggeber zu
beachten.
2.9. Das Personal des
Auftragnehmers ist verpflichtet, alle im Leistungsbereich
festgestellten Mängel und Schäden in den Räumen, an den
Einrichtungsgegenständen und den sonstigen zu bearbeitenden
Objekten diesem unverzüglich zu melden.
2.10. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, mit der Ausführung einen Nachunternehmer zu
beauftragen. In diesem Fall übernimmt der Auftragnehmer die
gleichen Rechte und Pflichten, als wenn er den Auftrag selbst
ausführen würde.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Zahlung der Rechnung
hat durch den Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach
Rechnungserhalt zu erfolgen.
3.2. Bei Überschreitung der
Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Geldschuld
des Auftraggebers während des Verzuges mit 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz nach § 1 des
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998 zu
verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
3.3. Zahlungen sind
ausschließlich unmittelbar auf die in den Rechnungen des
Auftragnehmers angegebenen Bankkonten zu leisten. Das Personal
des Auftragnehmers ist ohne schriftliche Vollmacht nicht zur
Entgegennahme der Zahlung oder sonstiger Verfügungen
berechtigt.
4. Mehrarbeit
Mehrarbeiten werden nach den
jeweiligen vereinbarten Stundensätzen bzw. nach Absprache mit
dem Auftraggeber gemäß quittiertem Auftragsschein bzw.
Stundenzettel abgerechnet. Überstunden und Mehrarbeit an Sonn-
und gesetzlichen Feiertagen dürfen nur auf besondere Anordnung
des Auftraggebers nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer
ausgeführt werden. Sollten derartige Arbeiten vom Auftragnehmer
verlangt werden, so werden diese - soweit nicht bereits vorab
vertraglich festgelegt - gemäß dem jeweiligen Lohn- und
Rahmentarifvertrag gültige Zuschläge in voller Höhe auf das
gesamte Entgelt in Ansatzgebracht. Beim Zusammentreffen mehrerer
Zuschläge sind alle anfallenden Prozentsätze auf den
Lohnanteil des Einheitspreises zu zahlen.
5. Gewährleistung / Haftung
5.1 Beanstandungen der
Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens
jedoch bis zum Ablauf des zweiten Tages nach
Leistungserbringung, nach dessen Kenntnisnahme schriftlich
anzuzeigen.
5.2 Im Falle einer begründeten
Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung
verpflichtet. Sofern diese nicht zum Erfolg führt, kann der
Auftraggeber eine anteilige Herabsetzung des Entgelts verlangen.
Dies gilt nicht, wenn der Mangel dem Risikobereich des
Auftraggebers zuzurechnen ist der eine Nachbesserung nicht zum
Erfolg führen kann.
5.3. Sämtliche
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers entfallen, wenn dem
Auftragnehmer die Mängel nicht gemäß Ziffer 5.1. angezeigt
oder die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nicht
ermöglicht wird oder der Auftraggeber Mängel ohne die
schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers selbst behebt oder
durch Dritte beheben lässt, sofern nicht zuvor eine
Nachbesserung des Auftragnehmers fehlgeschlagen ist.
5.4. Der Auftragnehmer hat für
Schäden und Mangelfolgeschäden aus unerlaubten Handlungen, aus
Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verletzungen von
vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, Unmöglichkeit
der Leistungserbringung oder aus Verzug nur einzustehen, sofern
diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner
gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen
verursacht worden sind.
6. Vertragsdauer
6.1 Ab dem Zeitpunkt der
Aufnahme der Tätigkeit wird der Vertrag - falls nicht anders
vereinbart - auf ein Jahr fest abgeschlossen. Er verlängert
sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis
spätestens 3 Monate vor Ablauf
eines jeden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Dabei
kommt es nicht auf die Absendung der Kündigungserklärung,
sondern auf den Eingang beim Auftragnehmer an. Diese
Vereinbarung gilt nicht für Einmalleistungen.
6.2 Beide Vertragspartner
können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
kündigen, wenn vorsätzlich gegen Hauptleistungspflichten
verstoßen wurde. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen
Brief zu erfolgen.
6.3. Die Nichtausführung von
Leistungen infolge höherer Gewalt oder Streik ist kein Grund
zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Im Falle eines Streiks
bei dem Auftraggeber hat dieser die vereinbarte Vergütung
weiter zu entrichten.
6.4 Kommt der Auftraggeber mit
der Entrichtung des Entgelts für mindestens zwei
aufeinanderfolgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teils
des Entgelts in Verzug oder erreicht der ausstehende Betrag das
Entgelt für zwei Termine, so berechtigt dies den Auftragnehmer,
die Ausführung der Leistung sofort einzustellen und fristlos zu
kündigen. Das bis dahin angefallene ausstehende Entgelt wird
sofort fällig.
6.5 Beide Vertragsparteien
verpflichten sich, spätestens bei Vertragsende die jeweils dem
anderen Vertragspartner gehörenden Schriftstücke, Zeichnungen,
Pläne, Berechnungen, Stundenzettel oder sonstige Unterlagen,
welche geschäftliche oder betriebliche Vorkommnisse, Verfahren
oder Ergebnisse betreffen, zurückzugeben, ohne hiervon eine
Abschrift oder Fotokopie erstellt zu haben. Weiterhin
verpflichten sich die Vertragspartner oder mit diesen in
Geschäftsverbindung stehenden und gestandenen Unternehmen
umfängliches Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt während der
Laufzeit des Vertrages als auch nach dessen Beendigung.
6.6. Der Auftragnehmer
schließt eine Haftpflichtversicherung mit folgenden
Deckungssummen ab: 1.600.000,00 EUR pauschal für Personen- und
Sachschäden 500.000,00 EUR für Vermögensschäden
7. Entwurfs- und
Ausführungszeichnungen
Die Weitergabe von Entwurfs-
und Ausführungszeichnungen ist ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Projektzeichnungen und
allgemeine Abbildungen sind für die Ausrüstung nicht
verbindlich. Die Zeichungen sind vom Auftraggeber auf ihre
Übereinstimmung mit den tatsächlichen baulichen Verhältnissen
zu prüfen; etwaige Abweichungen sind sofort mitzuteilen,
anderenfalls sind evtl. entstehende Mehrkosten vom Auftraggeber
zu tragen. Die zum Auftrag gehörenden Unterlagen, wie
Abbildungen, Zeichnungen und Details sind nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. Alle Zeichnungen und Kostenvoranschläge
bleiben unser Eigentum und müssen bei Nichtzustandekommen eines
Auftrages unaufgefordert an uns zurückgesandt werden. Planungen
und Entwurfszeichnungen sind in jedem Fall unser geistiges
Eigentum, das ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Einwilligung nicht weiterverwendet werden darf. Mit der
Weitergabe dieser Entwürfe und Texte, gleich in welcher Form,
an Wettbewerber oder sonstige Dritte, räumen Sie uns das Recht
zur Berechnung nach HOAI für Erstellung der Zeichnungen und des
Ausschreibungstextes ein.
8. Vermittlungstätigkeit
8.1. Die Courtage für den
Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses bzw.
die Vermietung für das nachgewiesene Objekt beträgt 5 % des
notariell beurkundeten Kaufpreises bzw. 3 Nettomonatskaltmieten
zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mwst. auf den
Courtagebetrag. Die Courtage ist mit Abschluss des Vertrages
(z.B. Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag) verdient und fällig.
8.2. Mit Annehmen unseres
Angebotes ist das Objekt nachgewiesen. Auf Kenntnis des
Verkaufs/Vermietung bzw. Verpachtung des Objektes des jetzigen
Eigentümers/Vermieters kann sich nicht berufen werden, wenn uns
dies nicht binnen 5 Tagen schriftlich nachgewiesen wird.
Unterbleibt der Nachweis, wird anerkannt, dass unser Angebot
ursächlich für weitere Verhandlungen ist. Mitursächlich
genügt für den Provisionsanspruch. Die Courtage ist auch für
den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen
Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen
wird. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung
gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit
(Vertragsabschluss über ein anderes dem Eigentümer gehörendes
Objekt) und für den Fall des Ersatzgeschäftes (Anmietung
anstelle von Ankauf bzw. Ankauf anstelle von Anmietung), da der
Interessent erst durch unser Angebot Kenntnis von der Existenz
des Verkäufers bzw. Vermieters oder Verpächters erhalten hat
und ohne das Angebot des Maklers keinen Vertrag hätte
schließen können. Der Provisionsanspruch besteht bei
Erbbaurecht statt Kauf wie auch beim Erwerb im Wege der
Zwangsversteigerung. Unerhebliche Abweichungen sachlicher,
wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden
nicht und begründen weiterhin den vereinbarten
Provisionsanspruch.
8.3. Des weiteren bedarf es zur
Fälligkeit der Courtage für den Erwerb, die Anmietung bzw.
Anpachtung des nachgewiesenen Objektes, welches im Eigentum des
Verkäufers, Vermieters oder Verpächters ist, keines weiteren
Vertrages.
8.4. Der Interessent ist
verpflichtet, bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkenden
Makler zu nennen und uns zum Vertragsschluss heranzuziehen sowie
uns Abschriften von geschlossenen Verträgen zu übergeben. Der
Empfänger des Angebotes hat dem Makler sofort Anzeige zu
machen, wann und zu welchen Bedingungen ein Vertrag getätigt
wurde.
8.5. Unsere Angebote und
Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie
sind vertraulich zu behandeln und für Dritte nicht zugänglich
gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
zustande, so ist unser Auftraggeber (Empfänger unseres
Nachweises) verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der
Gesamtprovision zu zahlen.
8.6. Der Makler ist auf die
Auskünfte bezüglich des Objektes auf den Verkäufer, Vermieter
bzw. Verpächter, Bauträger, Bauherren oder sonstigen
Auskunftsbefugten oder Behörden angewiesen und kann daher für
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung
übernehmen und er kann für die Bonität nicht haften. Das
Angebot des Maklers ist freibleibend, der Zwischenverkauf, die
Zwischenvermietung oder die Zwischenverpachtung sind
vorbehalten.
9. Nebenpflichten des
Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet
sich, sämtliche Arbeiten, die einen weiteren Auftrag bzw. einen
Nachauftrag auslösen und die mit dem Erstauftrag in Verbindung
stehen, dem Auftragnehmer zu erteilen. Der Auftraggeber
verpflichtet sich weiterhin, für alle weiteren Vorhaben immer
dann den Auftragnehmer zu beauftragen, soweit es sich um
Arbeiten handelt, die von Leistungsart und -umfang unserem
Tätigkeitsfeld zuzuordnen sind. Es ist dem Auftraggeber
ausdrücklich untersagt, mit den von uns beauftragten und beim
Auftraggeber tätigen Firmen und deren Mitarbeitern in
geschäftliche Verhandlungen zu treten, soweit es den
Auftragsgegenstand und diesen begleitende Arbeiten betrifft.
10. Teilunwirksamkeit /
Änderungen
Falls einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
Vertragspartner verpflichten sich jedoch, in einem derartigen
Fall eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Vereinbarung
zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen
Bestimmung soweit wie möglich entspricht und im Uuml;brigen den
vertraglichen Bestimmungen nicht widerspricht.
11. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Auftraggebers ist
der Sitz unserer Firma.
Stand: 13.04.2008
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